Mietbedingungen für Ferienwohnungen und Ferienhäuser

Durch die Vermittlung von Böbs Appartements wird zwischen dem Mieter und Vermieter ein Mietvertrag/Gastaufnahmevertrag geschlossen.

Nach Erhalt der Reservierungsbestätigung sind vom Mieter 20% Anzahlung auf das Konto der Firma Böbs Appartements zu leisten. Damit ist die Mietvereinbarung für beide Seiten bindend. Die Zahlung des Restbetrages muss 10 Tage vor der Anreise getätigt werden.

Mit seiner Anzahlung akzeptiert der Mieter das Angebot von Böbs Appartements und die Mietbedingungen.

Beim Rücktritt vom Mietvertrag hat der Vermieter Anspruch bis auf 100% des Mietbetrages.

Stornokosten:

  • bis 45 Tage vor Reiseantritt 20 % min. € 25,-
  • 44 – 30 Tage vor Reiseantritt 40 %
  • 29 – 22 Tage vor Reiseantritt 70 %
  • 21 – 8 Tage vor Reiseantritt 90 %
  • Ab 7 Tage vor Reiseantritt und bei Reiseabbruch 100 % des Reisepreises
  • Zusätzlich erheben wir bei jeder Stornierung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von einmalig 40,-€.

Um unseren Service stetig zu optimieren und Ihnen für Rückfragen jederzeit beratend zur Seite zu stehen, wird für jede Buchung eine Servicegebühr von 8,-€ pro Übernachtung erhoben.

Im Fall eines Reise- oder Beherbergungsverbotes aus touristischen Gründen in Schleswig-Holstein hat der Mieter Anspruch auf eine kostenlose Stornierung. In diesem behält der Vermittler lediglich die Servicegebühr ein. Optional kann der Mieter eine kostenlose Umbuchung (Kosten entsprechend neuer Saisonzeit) oder einen Wertgutschein über die bereits geleisteten Zahlungen (unter Einbehaltung der Servicegebühr) wählen.

Zwischen Mieter und Vermieter vereinbarte Extraleistungen - z. B. zusätzlicher Wäsche- und Reinigungsservice, Telefongebühren etc. sind direkt zu verrechnen.

Bei Übernahme des Mietobjektes ist die Einrichtung, Wäsche, Geschirr und Hausrat zu überprüfen. Auf eventuelle Mängel ist sofort hinzuweisen. Für die vom Mieter eingebrachten Sachen wird keine Haftung übernommen.

Der Mieter kann das Mietobjekt am Anreisetag zwischen 15.00 - 17.00 Uhr beziehen, am Abreisetag ist der Schlüssel bis 10.00 Uhr im Büro der Firma Böbs Appartements abzugeben.

Das Mietobjekt darf nur mit der in unserem Angebot angegebenen Personenzahl bewohnt werden. Haustiere sind in dem Mietobjekt nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch die Firma Böbs Appartements gestattet.

Der Mieter ist für das Mietobjekt und dessen gesamte Einrichtung verantwortlich. Er hat es pfleglich zu behandeln und verpflichtet sich, alle durch ihn oder seine Mitbewohner entstandenen Schäden zu ersetzen. Bei Abreise ist die Wohnung in einem sauberen Zustand zu hinterlassen.

Das Rauchen in der Ferienunterkunft ist nicht gestattet. Sollte unsererseits festgestellt werden, dass in dem Objekt geraucht wurde, ist der Gast zu Schadensersatz verpflichtet. Das bedeutet insbesondere die Kosten für einen Vermietungsausfall sowie den zusätzlichen Reinigungsaufwand.

Rücktritt und Kündigung durch Böbs Appartements ist möglich, wenn der Eigentümer uns das Appartement/Ferienhaus vorenthält und wir es dem Mieter deswegen nicht zur Verfügung stellen können. Die Kurtaxe ist gemäß örtlicher Kurabgabesatzung vom Mieter am Ort zu bezahlen. Böbs Appartements handelt nicht im eigenen Namen, sondern lediglich als Vermittler zwischen Mieter und Vermieter. Ansprüche des Mieters auf Erfüllung des Mietvertrages richten sich daher unmittelbar an den Vermieter.

Nutzungsvereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs

§ 1 Gestattung der Nutzung

Steht dem Gast ein Internetzugang zur Verfügung, gestattet Böbs Appartements/ der Eigentümer die Nutzung dieses Anschlusses für die Dauer der Mietzeit. Die Benutzung ist eine Serviceleistung und kann jederzeit widerrufen werden. BA/Eigentümer übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzugangs für bestimmte Zwecke.

Der Gast hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des Internetzugangs zu gestatten, insbesondere sind Zugangsdaten und Passwörter geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzureichen.

§ 2 Haftungsbeschränkung

Der Gast wird darauf hingewiesen, dass das WLAN oder die Kabelverbindung nur den Zugang zum Internet ermöglicht. Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Dementsprechend hat der Gast für die Sicherung seines Endgeräts gegen Schadsoftware selbst zu sorgen.

Die Nutzung des Anschlusses erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Gastes. Für Schäden am Endgerät des Gastes, die durch die Nutzung des Internetzugangs entstehen, übernimmt BA/Eigentümer keine Haftung, es sei denn, die Schäden würde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

§ 3 Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen

Für die über den Internetzugang übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich. Besucht der Gast kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen.

Der Gast ist zudem verpflichtet, bei Nutzung des Internets das geltende Recht einzuhalten. Der Gast wird insbesondere:

-   das Internet weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen und

-   keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen.

Der Gast stellt BA/Eigentümer von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des Internets durch den Gast und /oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen. Dies erstreckt sich auch für die mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängenden Kosten und Aufwendungen.